Allgemeine Geschäftsbedingungen von vidaviva (AGB)

 

28.März, 2019

Veranstalterin:
vidaviva.ch
Angelina Bucher
Interlakenstrasse 69

3705 Faulensee
0041 76 505 96 22
www.vidaviva.ch

 

Definitionen: Aus stilistischen Gründen wird sowohl für die weibliche als auch die männliche Bezeichnung das Wort Kunde verwendet. Unter Kursleitung versteht sich ein Kletterlehrer oder eine Kletterlehrerin.

1. Anmeldung:
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Bestandteil des Vertrages zwischen Kunde und der Veranstalterin vidaviva Angelina Schär. Nach Erhalt der Anmeldung wird dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung zugesandt. Bitte möglichst frühzeitig anmelden.

2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Gesamtbetrag bis spätestens 14 Tage vor der Tour oder Kursbeginn auf das Konto von vidaviva zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort zu begleichen. In besonderen Fällen sind Barzahlungen zu Beginn der Tour zulässig. Vidaviva ist berechtigt, nach erfolgter Anmeldung eine Anzahlung zu verlangen.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Was in den Preisen inbegriffen ist, ist jeweils in der entsprechenden Ausschreibung ersichtlich. Nicht Alpenvereinsmitglieder bezahlen, wenn in SAC-Hütten übernachtet wird, einen Aufpreis. Für die Einhaltung der Preise ist immer eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich.

In den Pauschalen nicht inbegriffen sind: Individuelle An- und Rückreise, Bergbahnen, Taxi, persönliches Material (Kleidung, Schuhe, Klettergurt, Grundausstattung Karabiner und Schlingen, Helm, Magnesiumsäcklein, Übernachtungsmaterial, allfällige Halleneintritte (wenn nicht anders vermerkt), Transportmaterial, wie z.B. Bergrucksack, kleine Apotheke und weiteres gemäss der entsprechenden Packliste), Getränke, Zwischenverpflegungen.

Eine Tour kann auch mit weniger Teilnehmern als vorgesehen durchgeführt werden. Es muss somit mit einem Aufpreis gerechnet werden.

4. Rücktrittsbedingungen und Annullierung durch den Teilnehmer:
Jede Annullierung muss vidaviva schriftlich mitgeteilt werden, per E-Mail oder per Post. Wenn eine Tour / ein Kurs nicht angetreten werden kann, belastet vidaviva den Kunden mit folgenden Rücktrittkosten:

Abmeldung bis 28 Tage vor Beginn: keine Gebühren

27- 21 Tage vor Beginn: 20% des Preises

20- 11 Tage vor Beginn: 50% des Preises

10- 5 Tage vor Beginn: 75% des Preises

4-0 Tage vor Beginn: 100% des Preises

Bricht der Kunde den Kurs/ die Tour vorzeitig ab, wird der ganze Preis geschuldet.

Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation.

5 Rücktrittsbedingungen und Annullierung durch den Veranstalter:
Wird eine Tour durch vidaviva auf Grund äusserer Bedingungen oder wegen ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, wird der bezahlte Betrag ohne Abzüge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ein Rücktritt durch vidaviva ist bis zum Tourenbeginn möglich, wenn witterungsbedingte oder andere Umstände die Durchführung der Tour verunmöglichen und keine Alternative gefunden werden kann.

6. Programmänderungen:
Die Touren/ Kurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Vidaviva erlaubt sich, das Programm dem Wetter und den Verhältnissen anzupassen. Der Kunde erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass es zu Programm- und Gebietsänderungen kommen kann. Vidaviva achtet dabei auf ähnliche Schwierigkeit und Gebietscharakter. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden, Minderkosten werden zurückerstattet.

7. Sicherheit
Vidaviva ist verantwortlich für die Sicherheit ihrer Kunden. Daher behält sie sich das Recht vor, einzelne Kunden von der Tour-/, Kurs auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Tour/ den Kurs vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung oder mangelnder körperlicher Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung verlangt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen des Kursleiters zu befolgen. Zudem muss er wahrheitsgetreu seine kletter- und seiltechnischen Vorkenntnisse beantworten. Bei physischer oder psychischer Beeinträchtigung ist dies unaufgefordert der Kursleitung zu melden.

8. Haftung und Versicherung
Eine umfassende Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen den Kunden einen Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung und den Gönnerbeitrag bei der REGA einzuzahlen.

Klettern ist eine Risikosportart und daher bleibt ein Restrisiko immer bestehen. Mit der Buchung wird dieser Sachverhalt anerkannt und auf jegliche Ansprüche, auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung verzichtet. Für Schäden oder Unfall ausserhalb der Tour-/Kurszeiten kann weder vidaviva noch die Kursleitung haftbar gemacht werden. Dasselbe gilt für Unfälle aufgrund von kundeneigenem, schadhaften Ausrüstungsgegen-ständen, das während einem Angebot von vidaviva verwendet wird.  

Obwohl vidaviva auf eine bestmögliche Sicherheit achtet, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Auf Beanstandungen, die nicht sofort vor Ort der Kursleitung gemeldet werden, kann später nicht mehr eingegangen werden.

9. Fotos und Bildmaterial
Während den Touren/ Kursen entsteht jeweils Bildmaterial welches vidaviva teilweise für Printprodukte und die Website verwendet. Es ist möglich, dass einzelne Personen auf den Fotos deutlich zu erkennen sind. Mit der Verwendung der Bilder erklärt sich der Kunde einverstanden.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für Streitfälle, gleich welcher Nationalität der Teilnehmer besitzt und wo sich der Schadensort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Es gilt schweizerisches Recht. Weiter gelten die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ des Schweizer Bergführerverbandes (www.4000plus.ch).